Atemschutzgeräteträger
Speziell ausgebildetes Feuerwehrpersonal.
Neben erhöhten Anforderungen an die Gesundheit des AGT sind noch folgende Bedingungen zu erfüllen:
· Ausreichende körperliche Belastbarkeit unter
PA (ca. 90 kJ in 30 min) · Mindestalter 18 Jahre · Untersuchung nach G26 · alle 3 Jahre (bis zum Alter von 50 Jahren) · jedes Jahr (über 50 Jahre) weitere Untersuchungen können erforderlich sein · wenn vermutet wird, daß die Anforderungen nicht erfüllt werden/werden können · nach schweren Erkrankungen ·
AGT-Lehrgang · regelmäßige
Fortbildung (3 - 4 Übungen jährlich), davon mindestens eine in einer anerkannten
Atemschutzübungsanlage