Angebotscharakter ist die von einem Gegenstand – offensichtlich vorhandene oder tatsächlich gegebene – angebotene Gebrauchseigenschaft. Ein Stuhl hat den Angebotscharakter zum Sitzen geeignet zu sein oder zum Draufsteigen oder zum Werfen. Ein Schalter hat den Angebotscharakter, dass er in die jeweils andere Position umgelegt werden kann. Gestreichelt zu werden gehört dagegen nicht zu seinem Angebotscharakter.
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