Advokat (Advocat) ist eine Bezeichnung für einen
Rechtsanwalt, die heute in Deutschland veraltet ist, nur noch umgangssprachlich und / oder mit abschätziger Bedeutung (
Winkeladvokat) verwandt wird, im schweizerischen Rechtsraum aber die gleiche Bedeutung wie „Rechtsanwalt“ hat.Historisch gesehen handelt es sich um eine Berufsbezeichnung, die vor allem der Abgrenzung gegenüber dem
Prokurator diente: Mit der
Rezeption des römischen Rechts ab dem
Hochmittelalter in Europa wurde das
Gerichtsverfahren professionalisiert und es entstanden dazu Funktionen, die mit ausgebildeten
Juristen besetzt wurden. Hierbei bildete sich ein Berufsstand professioneller Juristen heraus, die eine
Partei in der Verhandlung vor dem Gericht vertraten, die so genannten Prokuratoren. Daneben gab es andere Anwälte, die den Kontakt mit dem Rechtssuchenden pflegten, die Mandanten berieten und sie auch in außergerichtlichen Geschäften rechtlich betreuten, eben die Advokaten. Die Trennung zwischen Advokaten und Prokuratoren gab es allerdings in manchen Ländern nur vor den höchsten Gerichten, in Deutschland etwa vor dem
Reichshofrat oder dem
Reichskammergericht. Seit dem Ende des 16. Jahrhunderts wurde diese Zweiteilung der Anwaltschaft in Kontinentaleuropa immer weiter gelockert und mit den Rechtsreformen der
napoleonischen Zeit weitgehend beseitigt.
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