Ein Abt (v. spätlat.: abbas, aus hebr.: abba Vater) war ursprünglich ein allgemeiner Ehrenname und ist seit dem 5./6. Jahrhundert den Vorstehern eines
Klosters vorbehalten; die weibliche Entsprechung ist die Äbtissin.
Monastische Orden wie die Benediktiner und Zisterzienser haben Äbte beziehungsweise Äbtissinnen. Diese sind Souveräne über die Abtei und nur dem Bischof oder direkt dem Papst unterstellt. Im Mittelalter hatten Äbte als
Fürstäbte auch weltliche Gewalt und Gerichtsbarkeit in den Besitzungen der Abtei.
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