Der Begriff A-fonds-perdu-Beitrag (französisch: als verlorener Beitrag) wird im schweizerischen und liechtensteinischen Subventionswesen verwendet. Er bezeichnet Beiträge, meist Investitionsbeiträge oder Sanierungsbeiträge, auf deren Rückzahlung die öffentliche Hand von vornherein verzichtet. Im Unterschied dazu werden auch "bedingt rückzahlbare" und "rückzahlbare" Darlehen gewährt.
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