Bei der Abschlagszahlung (auch a conto Zahlung, italienisch für: auf Rechnung) leistet der
Schuldner eine Teilzahlung auf eine Geldschuld. Da der Schuldner nicht von sich aus zu einer Teilzahlung berechtigt ist, bedarf es der Zustimmung des Gläubigers. Der
Gläubiger kann die Abschlagszahlung auch ablehnen und auf der vollen Rückzahlung der geschuldeten Summe bestehen. Sonderfall: Eine Abschlagszahlung wurde vereinbart.
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