Seit dem 01.10.2005 gibt es neue Zulassungsbescheinigungen, die den EU-Richtlinien entsprechen. Die Zulassungsbescheinigung Teil I ersetzt den
Fahrzeugschein, die Zulassungsbescheinigung Teil II den
Fahrzeugbrief.Für bereits zugelassene Fahrzeuge ändert sich solange nichts, bis die Ausstellung von neuen Dokumenten erforderlich wird. Wechselt ein Fahrzeug den
Halter, müssen beide Dokumente neu ausgestellt werden. Ein Nebeneinander von alten und neuen Bescheinigungen ist nicht möglich.