Zugriffsrechte bezeichnen in der
EDV die Regeln der administrativen
Zugriffskontrolle, nach denen entschieden wird, ob und wie Benutzer, Programme oder Programmteile, Operationen auf Objekten (z. B. Netzwerke, Drucker, Dateisysteme) ausführen dürfen. Am geläufigsten ist dieses Konzept bei
Dateisystemberechtigungen, wo festgelegt wird, welche
Benutzer welche
Dateien und
Verzeichnisse lesen, schreiben, ändern oder ausführen dürfen.
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Die gezielte Vergabe von Rechten für Benutzer, damit diese die freigegebenen Daten und Ressourcen im Netzwerk benutzen können. Die Verwaltung der Zugriffsrechte wird von der Netzwerk-Software vorgenommen.