Ein Zolllager ist eine
Warenlager zur unversteuerten und unverzollten Zwischenlagerung von Waren. Zudem finden handelspolitischen Maßnahmen keine Anwendung. Diese Lager liegen unter amtlichen Zollverschluss, das bedeutet sie werden vom
Zoll zugelassen und überwacht. Das Zolllager definiert sich hauptsächlich durch das Verfahren und weniger durch den physischen Ort, daher spricht man auch vom Zolllagerverfahren.
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