Zentraler Kapitalmarktausschuß (ZKMA)
Der Zentrale Kapitalmarktausschuß regelt die Inanspruchnahme des Anleihemarktes. Ein zwölfköpfiges Gremium aus der Kreditwirtschaft koordiniert Umfang und Termine der vorgesehenen Anleihe-Emissionen, um eine mögliche Überforderung des Kapitalmarktes zu vermeiden (Gänsemarschprinzip).
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