Abtretung
Abtretung (auch Zession vom lateinischen "cessio") ist im (deutschen und österreichischen)
Zivilrecht nach der Legaldefinition in § 398 des deutschen
BGB, die auch auf das österreichische Recht zutrifft, die Übertragung einer
Forderung von dem
Gläubiger ("Zedent" genannt) auf einen anderen ("Zessionar" genannt). Sie erfolgt durch einen
Vertrag zwischen diesen beiden. Darüber hinaus ist die Abtretung auch ein Begriff des
Völker- und des
Staatsrechts.
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Zedent
Ein Zedent ist die Person, die ihre Ansprüche oder Rechte aus einem Versicherungsvertrag ganz oder teilweise an einen Dritten (
Zessionar) abtritt.Meistens werden mit diesem Verfahren Hypothekenkredite abgesichert, die durch eine kapitalbildende Versicherung am Ende der
Laufzeit getilgt werden.
Der Zedent bleibt Prämienschuldner.
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Zedent
Erstversicherer, der sein Geschäft in Rückversicherung gibt, d.h. zediert.
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Zedent
Zedent
(m) -en [律]转让债权者
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Zedent
m -en, -en paveldėjimo [nuosavybės, prekių] perdavėjas