Zahnbehandlung / Zahnersatz
In der gesetzlichen Krankenversicherung:Die Kassen übernehmen die Kosten für die Regelversorgung. Diese beinhaltet zwei jährliche Vorsorgeuntersuchungen (für die keine Praxisgebühren anfallen), davon eine mit Zahnsteinentfernung, sowie Zahnbehandlungen (Kariesentfernung, Zahnfüllungen u.v.m.), bei denen kein Zahnersatz erforderlich ist.
Die prozentuale Beteiligung an Zahnersatzkosten (Kronen, Brücken, Prothesen etc.) wurde ab Januar 2005 durch befundorientierte Festzuschüsse ersetzt. Je nach zahnärztlichem Befund beteiligt sich die Kasse mit einem Festbetrag an den Gesamtkosten. Der Festbetrag erhöht sich um 20% bzw. 30%, wenn das Bonusheft 5 bzw. 10 Jahre lückenlos geführt wurde. In der privaten Krankenversicherung:Bei Zahnbehandlung werden die Kosten für folgende Leistungen in der Regel voll bzw. bis zum gewählten Satz (z.B. 80%) erstattet: allgemeine zahnärztliche, prophylaktische, konservierende und chirurgische Leistungen (z. B. Inlays, Extraktionen, Wurzelbehandlung, Zahnprophylaxe), Leistungen bei Erkrankungen der Mundschleimhaut und des Parodontiums. Eine evtl. gewählte Selbstbeteiligung wird abgezogen.
Für Zahnersatz, kieferorthopädische Leistungen, Eingliederung von Aufbisshelfern und Schienen, funktionsanalytische und funktionstherapeutische Leistungen sowie implantologische Leistungen ist in der Regel eine Selbstbeteiligung vorgesehen. Die Erstattungssätze liegen je nach Gesellschaft und Tarif zwischen 50% und 100%.
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Zahnbehandlung
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