Der
Versicherungsnehmer kann den Versicherungsbeitrag in der Regel jährlich, halb-, vierteljährlich und monatlich bezahlen.
Bei halb-, vierteljährlicher oder monatlicher Teilzahlung werden Zuschläge von meist 3% bzw. 5% erhoben, die jedoch je nach Unternehmen höher, aber auch niedriger sein können. Die monatliche Zahlungsweise ist nur per Lastschrifteinzugsverfahren möglich. Sie wird auch nicht von allen Gesellschaften angeboten.
Der
Versicherungsnehmer kann den Versicherungsbeitrag in der Regel jährlich, halb-, vierteljährlich und monatlich bezahlen.
Bei halb-, vierteljährlicher oder monatlicher Teilzahlung werden Zuschläge zwischen 3% und 5% erhoben, die jedoch je nach Gesellschaft variieren können.
Die monatliche Zahlungsweise ist nur per Lastschrifteinzugsverfahren möglich. Sie wird auch nicht von allen Versicherern angeboten.