Der Zölibat (von lat. caelebs „allein, unvermählt lebend“; umgangssprachlich gelegentlich auch das Zölibat) bezeichnet das Versprechen, für das weitere Leben die Verpflichtung zur Ehelosigkeit zu übernehmen. Der Begriff wird insbesondere innerhalb der
römisch-katholischen Kirche verwendet. Dort ist der Zölibat vor der Weihe zum
Diakon durch den Canon 277 des kirchlichen Gesetzbuchs
Codex Iuris Canonici vorgeschrieben.Auch Ordensleute sind vom Tag ihres Ordenseintrittes
implizit zum Zölibat verpflichtet,
explizit nach dem Feierlichen (Ewigen)
Gelübde. Es handelt sich formal um keine „auferlegte“ Verpflichtung, sondern um eine freiwillig gewählte; diese stellt jedoch eine Vorbedingung für die Priesterweihe dar (nicht jedoch in allen Riten der römisch-katholischen Kirche, so gibt es in den mit Rom
unierten Kirchen des östlich-orientalischen Ritus keinen Pflichtzölibat. Verheiratete katholische Priester gibt es in seltenen Ausnahmefällen aber auch im lateinischem Ritus: Verheiratete protestantische oder anglikanische Geistliche können im Fall einer
Konversion zum Priester geweiht werden (s.
Zölibatsdispens). Der Zölibat, der auch als
Evangelischer Rat verstanden wird, ist zu unterscheiden von der frei gewählten Lebensform der Ehelosigkeit „um des Himmelreiches willen“, von der spricht und wie sie etwa von Ordensleuten und
geweihten Jungfrauen gelebt wird. Die römisch-katholische Kirche kennt zudem den verheirateten
Diakon (
Ständiges Diakonat), der sich aber vor seiner
Weihe für die Ehe oder für ein zölibatäres Leben entscheiden muss. Eine erneute Eheschließung nach der Weihe (etwa beim Tod der Frau oder
Annullierung der Ehe) ist nur mit Erlaubnis des Papstes möglich.
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m/n o.Pl. Rel безбрачие (на католически духовници), целибат.