Das Wiener Übereinkommen über konsularische Beziehungen (WÜK) vom
24. April 1963 ist ein
völkerrechtlicher Vertrag, der 1967 in Kraft trat und bis zum
1. Januar 1996 von 153 Staaten unterzeichnet wurde. Das Übereinkommen regelt die konsularischen Beziehungen zwischen den Vertragsstaaten, die Bedingungen, unter denen
konsularische Aufgaben von Konsularbeamten ausgeübt werden und die diesen gewährten Erleichterungen, Vorrechte und Immunitäten. Die Konsularbeamten werden in einem Staat (Empfangsstaat) tätig und nehmen dort Interessen eines anderen Staates (Entsendestaat) wahr.
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