Im Falle Häuslicher Gewalt wird aufgrund des
Gewaltschutzgesetzes seit einiger Zeit häufig auf die Wohnungsverweisung und das Rückkehrverbot zurückgegriffen. Diese Maßnahme richtet sich gegen die Person, von der eine gegenwärtige Gefahr für Leib, Leben oder Freiheit für die gefährdete Person(en) ausgeht. Und das bei allen Arten von Lebens- und Wohngemeinschaften (Partner, Kinder, Eltern) - ungeachtet von Verwandtschaftsgrad, sexueller Orientierung oder Eigentumsverhältnissen. Die Gefahr stellt sich meist durch
Körperverletzungsdelikten,
Erpressungen oder Bedrohungen dar.
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