Wohnungseigentumsgesetz
Deutschland Das Wohnungseigentumsgesetz (WoEigG) – im vollen Wortlaut: Gesetz über Wohnungseigentum und das Dauerwohnrecht – vom 15. März 1951 regelt im Falle einer entsprechenden formellen Teilung eines Grundstücks durch
Teilungserklärung das
Eigentum an den einzelnen Wohnungen oder Gebäuden (
Wohnungseigentum), an nicht zu Wohnzwecken genutzten Räumen oder Flächen (
Teileigentum) und das Gemeinschaftseigentum am gemeinsamen Gebäude oder Grundstück.
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Wohnungseigentumsgesetz
Wohnungseigentumsgesetz
[德国]住宅物业法
|| Das Wohnungseigentumsgesetz (WEG) – im vollen Wortlaut: Gesetz über Wohnungseigentum und das Dauerwohnrecht – (WEG) vom 15. März 1951 regelt im Falle einer entsprechenden formellen Teilung eines Grundstücks durch Teilungserklärung das Eigentum an den einzelnen Wohnungen oder Gebäuden (Wohnungseigentum), an nicht zu Wohnzwecken genutzten Räumen oder Flächen (Teileigentum) und das Gemeinschaftseigentum am gemeinsamen Gebäude oder Grundstück.
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