Deutschland Das Wohnungseigentumsgesetz (WoEigG) – im vollen Wortlaut: Gesetz über Wohnungseigentum und das Dauerwohnrecht – vom 15. März 1951 regelt im Falle einer entsprechenden formellen Teilung eines Grundstücks durch
Teilungserklärung das
Eigentum an den einzelnen Wohnungen oder Gebäuden (
Wohnungseigentum), an nicht zu Wohnzwecken genutzten Räumen oder Flächen (
Teileigentum) und das Gemeinschaftseigentum am gemeinsamen Gebäude oder Grundstück.
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