Ein Wohngebiet ist nach der deutschen
Baunutzungsverordnung (BauNVO) ein
Baugebiet, das dem
Wohnen dient. Hier unterscheidet man weiterhin:Reines Wohngebiet nach § 3 BauNVO - ein Baugebiet, das nur dem Wohnen dient. Läden und Handwerksbetriebe, die dem täglichen Bedarf der Wohnbevölkerung dienen, sowie soziale Einrichtungen sind ausnahmsweise zulässig.Allgemeines Wohngebiet nach § 4 BauNVO - ein Baugebiet, das vorwiegend dem Wohnen dient. Außer Wohngebäuden sind „der Versorgung des Gebiets dienende“ Läden und Gaststätten sowie nichtstörende Handwerksbetriebe und Gemeinschaftseinrichtungen zulässig. Hotels, sonstiges nichtstörendes Gewerbe, Verwaltungsbauten, Gartenbaubetriebe und Tankstellen sind ausnahmsweise zulässig.Besonderes Wohngebiet nach § 4a BauNVO - ein Baugebiet, das vorwiegend dem Wohnen dient, in dem aber auch andere Nutzungen erhalten und fortentwickelt werden dürfen, die für das Wohngebiet typisch und mit der Wohnnutzung vereinbar sind. Zulässig sind Wohngebäude, Beherbungs- und Gaststätten, sonstiges Gewerbe und Büros. Zentrale Verwaltungseinrichtungen, Vergnügungsstätten und Tankstellen sind ausnahmsweise zulässig. Im
Bebauungsplan kann festgesetzt werden, dass oberhalb eines bestimmten Geschosses nur Wohnungen zulässig sind, oder dass ein bestimmter Flächenanteil dem Wohnen zu dienen hat.
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