Wirtschaftsordnung bezeichnet die politische und rechtliche Form, die den Rahmen für die wirtschaftlichen Tätigkeiten innerhalb eines Wirtschaftsraumes vorgibt. Grundlegende Kriterien zur Einteilung der Wirtschaftsordnungen sind die Steuerung der Wirtschaftsprozesse und die Frage der Eigentumsrechte.Planung: Werden Produktion und Konsumtion durch eine zentrale staatliche Instanz bestimmt, spricht man von einer Zentralverwaltungswirtschaft. In einer Marktwirtschaft hingegen erfolgt die Planung dezentral, d.h. jedes Wirtschaftssubjekt plant für sich selbst. Die Koordination der Wirtschaftsabläufe erfolgt dabei über den Markt, also über Angebot und Nachfrage. Eigentum: In sozialistischen Wirtschaftsordnungen sind die Produktionsmittel verstaatlicht, kapitalistische sind gekennzeichnet durch Privateigentum an Produktionsmitteln. Dabei sind in der Regel Sozialismus und Zentralverwaltungswirtschaft sowie Marktwirtschaft und Privateigentum miteinander verbunden.
Mehr unter Wikipedia.org...
Allgemein Mikro/Makrobegriffe Gesamtheit aller für den organisatorischen Aufbau einer Volkswirtschaft und für die wirtschaftlichen Abläufe geltenden Regeln sowie der für die Verwaltung, Steuerung und Gestaltung der Wirtschaft zuständigen Einrichtungen. Aufgaben: Herstellung und Sicherung der Funktionsfähigkeit der Wirtschaft, zielgerichtete Koordinierung aller wirtschaftlichen Aktivitäten, Verwirklichung gesellschaftspolitischer Grundziele. Synonyme: Wirtschaftsverfassung, Wirtschaftssystem.