Als Wirtschaftsförderung bezeichnet man die von öffentlichen Organen betriebenen Anstrengungen in Form von materieller Unterstützung, die
Wirtschaft in einer bestimmten
Region zu beleben. Bei erfolgreicher Förderung amortisieren sich die Fördermaßnahmen durch Beschäftigungszuwachs, Steuermehreinnahmen und Attraktivitätsgewinn des Standorts. Man unterscheidet zwischen exogener und endogener Wirtschaftsförderung.
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Wirtschafts-/ Ordnungspolitik
Sonstige Begriffe
siehe auch:
Wirtschaftspolitik ;
Finanzierungshilfen, öffentliche ;
Bürgschaft ;
Subventionen Vielzahl von Einzelmaßnahmen im Rahmen der Wirtschaftspolitik meist mit Hilfe von Subventionen bzw. direkten Finanzierungshilfen, aber auch in Form der Forschungs- und Entwicklungsförderung, der Beratungsförderung und durch staatliche Bürgschaften.