Widerrufsrecht

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Widerrufsrecht
Das Widerrufsrecht gibt einem Vertragspartner die Möglichkeit, sich von einem bereits geschlossenen Vertrag zu lösen. Dabei handelt es sich um eine Ausnahme von dem Grundsatz der Privatautonomie, wonach Verträge normalerweise für beide Seiten bindend sind. Im Deutschen Recht gibt das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) aus Gründen des Verbraucherschutzes dem privaten Kunden (nicht dem Unternehmer) bei verschiedenen Vertragsarten ein Widerrufsrecht: Haustürgeschäft ( BGB), Fernabsatzvertrag ( und BGB), Teilzeit-Wohnrechtevertrag ( und BGB), siehe dazu  Ferienwohnrecht, Verbraucherdarlehensvertrag, ( und BGB) und Ratenlieferungsvertrag  ( BGB); sowie außerhalb des BGB beim Fernunterrichtsvertrag (§ 4 des Fernunterrichtsschutzgesetzes ).
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Widerrufsrecht
Ein Lebensversicherungsvertrag kann innerhalb von 14 Tagen nach Unterzeichnung des Antrags widerrufen werden, sofern die Laufzeit mehr als ein Jahr beträgt und kein sofortiger Versicherungsschutz gewährt ist. Das Widerrufsrecht muss schriftlich ausgeübt werden. Nach Ablauf dieser Frist ist der Antragsteller an seinen Antrag gebunden (Bindefrist VVG §5).
 
Seit 1. Juli 1994 gewähren die Versicherer den Antragstellern ein 14-tägiges Widerrufsrecht ab der Antragsunterschrift. Entscheidend zur Fristwahrung ist der Datum des Poststempels.

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Widerrufsrecht
Beim Abschluss bestimmter Verträge, z.B. von Fernabsatzverträgen (§ 312 b BGB), Haustürgeschäften (§ 312 BGB), Teilzeit-Wohnrechteverträgen (sog. Time-Sharing-Verträge, § 481 BGB) und Verbraucherdarlehnsverträgen (§§ 491 ff. BGB) räumt der Gesetzgeber dem Verbraucher ein Widerrufsrecht gem. § 355 BGB ein. Dieses ist Bestandteil des Verbraucherschutzes und ermöglicht dem Verbraucher, ohne Angabe von Gründen innerhalb von zwei Wochen nach Vertragsabschluss durch Erklärung in Textform oder durch Rücksendung der Sache den Vertrag aufzulösen. Zur Wahrung der Frist genügt die Absendung. Über das Widerrufsrecht muss im Vertrag gesondert belehrt werden, andernfalls beginnt die Frist erst mit der Bekanntgabe dieser Belehrung. Das Widerrufsrecht erlischt sechs Monate nach Vertragsschluss, jedoch nur dann, wenn der Verbraucher ordnungsgemäß belehrt wurde.

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