Wettbewerbspolitik
Wettbewerbspolitik
Wettbewerbspolitik ist der Teil der Wirtschaftspolitik, der für funktionsfähigen Wettbewerb sorgen soll. Ein Schwerpunkt ist die Unterbindung von Wettbewerbsbehinderungen. In der BRD wurde diese Aufgabe im wesentlichen dem Bundeskartellamt in Berlin übertragen. Er soll vor allem die Einhaltung des grundsätzlich geltenden Kartellverbots überwachen, eine vorbeugende Fusionskontrolle bei drohender Markteinschränkung durchführen und die mißbräuchliche Ausnutzung von Marktmacht verhindern. Ein weiterer Schwerpunkt der Wettbewerbspolitik ist der Schutz vor unlauteren Wettbewerbsmethoden.
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