Als Wertrechte bezeichnet man Forderungen, die im Zusammenhang mit Anleihen (
Festverzinsliche Wertpapiere) der öffentlichen Hand (Bund, Länder, Bahn und Post) in ein Schuldbuch eingetragen werden. Es gibt also keine "Stücke" wie z.B. bei Aktien.
Die Bundesschatzbriefe und Bundesobligationen wurden von Anfang an nur in der Form "reiner Wertrechte" ausgegeben. Bei den übrigen Anleihen des Bundes und seiner Sondervermögen und bei den Anleihen der Länder ist diese Form der Ausgabe seit Mitte 1972 üblich.
Bei den "reinen Wertrechten" ist die Ausgabe effektiver Stücke für die gesamte Laufzeit ausgeschlossen. Man kann sich also in diesem Fall keine Wertpapierurkunden ausliefern lassen. Der Einschränkung bei reinen Wertrechtsanleihen, keine Wertpapierurkunden erhalten zu können, steht ein Vorteil gegenüber: Geschäfte (Käufe / Verkäufe) in diesen Anleihen sind börsenumsatzsteuerfrei. Auch wird die Ausgabe verbilligt, da das Ausstellen von Urkunden entfällt.