Ein Wechsel ist ein
Wertpapier, das eine unbedingte
Zahlungsanweisung des Ausstellers an den
Bezogenen enthält, an ihn oder einen Dritten (Begünstiger, Remittent) zu einem bestimmten Zeitpunkt an einem bestimmten Ort eine bestimmte Geldsumme zu zahlen. Der Wechsel ist eine
Urkunde und ein „geborenes
Orderpapier“. Er wird daher nur mittels
Indossament übertragen. Das Recht aus einem Wechsel kann nur durch Vorlage des Wechsels geltend gemacht werden. Das Bestehen, die Fälligkeit und die Durchsetzbarkeit der Verpflichtungen aus einem Wechsel, die nach Annahme durch den Bezogenen entstehen, sind losgelöst von der Forderung aus dem Grundgeschäft, wegen dessen der Wechsel geleistet wird (abstraktes Wertpapier).
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