Wassersport ist ein Oberbegriff für
Sportarten, die in oder auf dem
Wasser stattfinden. Dazu gehören:
CanyoningFlossenschwimmenFlossfahrenFlusswandern
HydrathlonKajakfahren, Kanadierfahren
KanupoloMotorbootfahren,
Motorboot-Sport,
Motoryacht-Sport) Speedboot-Rennen
Paddeln,
Kanu-fahren,
Schlauchboot-fahren,
Drachenboot-fahren
RaftingRettungsschwimmen,
RettungstauchenRudernSchlauchbootfahren Schwimmen,
Schwimmsport,
Synchronschwimmen,
Winterschwimmen, Langstrecken-Schwimmen,
Triathlon, Seniorenschwimmen,
Babyschwimmen, Behindertenschwimmen, Flussschwimmen, Schulschwimmen, Wettkampfschwimmen
Segeln,
Regattasegeln,
Fahrtensegeln,
Blauwassersegeln, Binnensegeln, Jollensegeln, Katamaransegeln,
EinhandsegelnSeepfadfinderSeesportTauchen,
Schnorcheln,
Apnoetauchen,
OrientierungstauchenUnterwasserhockeyUnterwasserrugbyWasserballWasserfahrenWassergymnastik, Aqua-Jogging, Aqua-Aerobic
Wassermotorrad (Jetski)
Wasserski,
WakeboardWasserspringen,
Kunstspringen,
Turmspringen,
SynchronspringenWellenreitenWindsurfen,
Kite-Surfen
Mehr unter Wikipedia.org...
Nicht versichert ist in der Privat-Haftpflichtversicherung die Haftpflicht des Eigentümers, Besitzers, Halters oder Führers eines Kraft-, Luft- oder Wasserfahrzeuges wegen Schäden, die durch den Gebrauch des Fahrzeuges verursacht werden.Zwar gibt es in neueren Deckungskonzepten die Möglichkeit der Erweiterung, d.h., mitversichert wird der Besitz oder das Führen privat genutzter eigener oder fremder Schlauch-, Ruder- oder Paddelboote sowie geliehener
Segelboote ohne Hilfsmotor oder Treibsatz.Generell sind aber weiterhin ausgenommen ·Motorboote
·eigene Segelboote
·fremde Segelboote mit Hilfsmotor Es empfiehlt sich von daher der Abschluß einer Wassersport-Haftpflichtversicherung. Sie enthält in der Regel ·eine weltweite Deckung
·das Gewässerschadenrisiko (ohne Einleitungs- und Einwirkungsrisiko, betriebsbedingtes Abtropfen oder Ablaufen)
·Kollisionsschäden
·Mitversicherung des verantwortlichen Führers, resp. der verantwortlichen Führerin sowie aller berechtigten Personen zur Bedienung des Fahrzeugs (jedoch keine Berufsbesatzungen)
·Bei Motorbooten: das Ziehen von WasserskiläuferInnen und SchirmdrachenfliegerInnen Bei Motorbooten zu Privatzwecken ohne Vermietung (für gewerblich genutzte Wasserfahrzeuge gelten andere Tarife und Bedingungen) sind die Tarife nach der KW/PS gestaffelt. Es macht hier Sinn, sich vorab nach den Beitragsstaffeln zu erkundigen.Bei Segelschiffen gilt die Segelfläche als Grundlage der Tarifprämie, wobei der Spinnacker nicht mitgerechnet wird. Bei größeren Segelbooten sollte zusätzlich darauf geachtet werden, daß ·die Benutzung von Beibooten eingeschlossen ist
·der Versicherungsschutz auch bei einem ständigen Liegeplatz im Ausland gilt. Wer als Skippper/in ein fremdes Schiff übernimmt, haftet im Schadensfall grundsätzlich mit dem ganzen privaten Vermögen, wenn kein oder kein ausreichender Versicherungsschutz besteht. Auch wenn der/die Überlasser/in bestätigt, daß eine Haftpflichtversicherung besteht, besagt dieses noch nichts über den Versicherungsumfang.Es sollte deshalb geprüft werden ·ob Versicherungsschutz besteht
·welcher Versicherungsumfang vereinbart worden ist
·ob es Einschränkungen gibt
·ob der/die Skipperin laut
Police zum versicherten Personenkreis gehört
·ob die Versicherung ein Rückgriffsrecht hat
·wie hoch die Versicherungssummen sind. Hat der/die Überlasser/in die letzte
Prämie noch nicht gezahlt, dann ist der Versicherer von der Leistung frei.Deshalb sollte bei Übernahme fremder Schiffe in jedem Fall der Abschluß einer Skipper-Haftpflichtversicherung in Betracht gezogen werden.