Eine Votivgabe (Votiv von lat.votum = Gelübde) ist der künstliche oder natürliche Gegenstand, den der Votant gemäß einem
Gelübde ("ex voto") an heiliger Stätte darbringt als Zeichen des Dankes für die Rettung aus einer Notlage. Vom Gebet unterscheidet sich die Votation durch das Versprechen und schließlich durch die Darbringung einer Gabe. Der Vorgang gleicht einem Rechtsakt: Erfüllt die eine Seite die Bitte, muss die andere ihre Leistung in Form eines Votivs erbringen.
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