Vorstand

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Vorstand
Der Vorstand ist in Organisationen und Unternehmen (juristische Personen) jenes Organ, das die Organisation oder das Unternehmen nach außen vertritt. Oft hat der Vorstand auch die operative Leitung (das geschäftsführende Organ) einer Organisation, beispielsweise eines Unternehmens oder einer Körperschaft. In Gesellschaften mit beschränkter Haftung heißt das zur gesetzlichen Vertretung befugte Organ „Geschäftsführer/Geschäftsführung“. Mitglieder des Vorstands (sofern sie „Organmitglieder“ einer juristischen Person sind), sind aus dem Geltungsbereich der meisten arbeitsrechtlichen Gesetze ausgenommen. Auch die herrschende Rechtsprechung betrachtet sie nicht als Arbeitnehmer. Bei Organmitgliedern ist zu unterscheiden zwischen Bestellung zum Organ und dem Anstellungsvertrag. Der Anstellungsvertrag kann mit der Zeitdauer der Bestellung zum Organmitglied verknüpft werden, muss aber nicht. Vorstandsmitglieder haben Anspruch auf Vergütung nach § 611 BGB.
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Aspect Online Lexikon Banken und FinanzenDieses Wörterbuch downloaden
Vorstand
Der Vorstand einer Aktiengesellschaft hat unter eigener Verantwortung das Unternehmen zu leiten; ihm obliegt also die Geschäftsführung. Einzelheiten seiner Befugnisse und Pflichten sind im Aktiengesetz und in der Unternehmenssatzung geregelt. Die Vorstandsmitglieder werden durch den Aufsichtsrat auf längstens fünf Jahre bestellt; Verlängerungen dieser Amtszeit sind möglich und üblich. Jährlich hat der Vorstand der Hauptversammlung einen Geschäftsbericht, den Bericht des Aufsichtsrates sowie den Jahresabschluß vorzulegen. Die Aktionäre beschließen dann u.a. über die Entlastung des Vorstands.

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Deutsche Rentenversicherung LexikonDieses Wörterbuch downloaden
Vorstand
 Der Vorstand wird von der Vertreterversammmlung gewählt. Er setzt sich je zur Hälfte aus Vertretern der Versicherten/Rentner und der Arbeitgeber zusammen. Er hat unter anderem die Aufgaben, den Rentenversicherungsträger gerichtlich und außergerichtlich zu vertreten, die Richtlinien für die Arbeit des Rentenversicherungsträgers zu bestimmen, sowie den Haushalts- und Stellenplan aufzustellen. Er hat die Jahresrechnung zu prüfen, den jährlichen Geschäftsbericht zu erstatten und zum Beispiel das Vermögen anzulegen.

© 2006, Deutsche Rentenversicherung Bund, Stand: 28.03.2006.

Fachlexikon der Sozialen Marktwirtschaft WörterbuchDieses Wörterbuch downloaden
Vorstand
Betriebswirtschaft
Sonstige Begriffe


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Vorstand
Der Verein, die AG, der VVaG und die Genossenschaft werden gesetzlich durch den Vorstand - bzw. die Mitglieder des Vorstands - vertreten.

Reprint Courtesy of Landesregierung Nordrhein-Westfalen. © 2004 NRW-Justizportal: Justiz-Online.

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