Vorsorgeuntersuchung GKV
Nach gesetzlich eingeführten Programmen zur Früherkennung von Krankheiten. Gruppenmaßnahmen zur Verhütung von Zahnerkankungen für Kinder bis zum 12. Lebensjahr Einzeluntersuchungen in folgenden Fällen: zur zahnmedizinischen Vorsorge für Versicherte im Alter von 6 bis 19 Jahren zu 100% (je Kalenderjahr eine Untersuchung) Kariesvorbeugung (Fissurenversiegelung) für Versicherte zwischen 6 u. 19 Jahren zu 100% zur Früherkennung von Zivilisationskrankheiten, z.B. Diabetes (vom 35. Lebensjahr an für jedes 2. Jahr einen Gesundheits - Check up) zu 100% zur Früherkennung von Krebserkrankungen ( eine jährliche Untersuchung für Frauen ab 20 u. für Männer ab 45 ) zu 100% zur Früherkennung und Vorsorge bei Kindern ( 9 Untersuchungen bis zum 6. Lebensjahr) zu 100% Neu: Modellvorhaben als Erprobungsregelung Gesundheitsuntersuchung für Jugendliche im 14. Lebensjahr (U 10)
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