Sonderausgaben im Sinne des Einkommensteuergesetzes (§§ 10, 10a EStG) sind Aufwendungen, die weder Betriebsausgaben noch Werbungskosten sind und auch nicht wie Betriebsausgaben oder Werbungskosten behandelt werden. Sonderausgaben werden vom Gesamtbetrag der Einkünfte abgezogen, sofern sie die Vorsorgepauschale bzw. den Sonderausgaben-Pauschbetrag überschreiten.
Mehr unter Wikipedia.org...