Eine vorläufige Deckungszusage gewährt der
Versicherer vor Abschluss des endgültigen Vertrages und vor Eingang der ersten Versicherungsprämie.
In der Lebensversicherung besteht im Todesfall Versicherungsschutz, obwohl der Hauptvertrag noch nicht zustande gekommen ist. Dieser Schutz beginnt nach Ablauf der Widerrufsfrist von 14 Tagen und endet mit Beginn des eigentlichen Versicherungsschutzes. Es gilt hier jedoch eine vom Versicherer festgelegte Höchstdauer.
Für diesen Risikoschutz wird kein Beitrag verlangt.
Die vorläufige Deckungszusage wird entweder gesondert auf Anfrage oder durch entsprechende Klauseln auf dem Antrag gewährt.