Vorführung (Recht)
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Vorführung (Recht)
Eine Vorführung ist in erster Linie das Herbeischaffen eines Gefangenen vor ein
Strafgericht
oder vor einen Landgerichtsarzt durch den
Vorführdienst
der Justiz bzw. Polizei im Rahmen eines
Gerichtsverfahrens
in
Privatklage
-, in
Strafsachen
und in der
Freiwilligen Gerichtsbarkeit
. Des Weiteren sind im deutschen Recht auch Sonderfälle vorgesehen (siehe unten).
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