Vorführung (Recht)

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Vorführung (Recht)
Eine Vorführung ist in erster Linie das Herbeischaffen eines Gefangenen vor ein Strafgericht oder vor einen Landgerichtsarzt durch den Vorführdienst der Justiz bzw. Polizei im Rahmen eines Gerichtsverfahrens in Privatklage-, in Strafsachen und in der Freiwilligen Gerichtsbarkeit. Des Weiteren sind im deutschen Recht auch Sonderfälle vorgesehen (siehe unten).
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