Die Vollzugshilfe ist ein Unterfall der
Amtshilfe und stellt das Ersuchen einer Behörde an eine andere dar, bestimmte
Maßnahmen zu
vollziehen. Hierbei kann es sich um Verfügungen, einen Bescheid oder einen Beschluss handeln. Grund hierfür ist das personelle oder funktionale Unvermögen der ersuchenden Behörde.
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