Volljährige Kinder
Nach den AHB entfällt grundsätzlich die Mitversicherung, wenn das Kind einen Ausbildungsabschnitt beendet hat und es eigene Einkünfte erzielen kann. In dieser Zusatzvereinbarung wird geregelt, daß auch eine Mitversicherung in der Kombination von Lehre und Studium möglich ist.
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