Volkstribun (tribunus plebis) war ein
Magistrat, das heißt ein gewählter politischer Amtsträger in der
römischen Republik.Das Volkstribunat entstand gemäß der legendären römischen Überlieferung im Jahre 494 v. Chr., 15 Jahre nach der Gründung der römischen Republik, zu Beginn der
Ständekämpfe. Aufgabe der Volkstribunen war die Verteidigung des Volkes, der
Plebejer, gegen Übergriffe des Adels (
Patrizier). Sie schritten gegen Entscheidungen und Maßnahmen patrizischer Beamter und des
Senats ein, gestützt nicht auf eine gesetzliche Grundlage, sondern geschützt von einem religiösen Tabu: Die Person eines Volkstribunen galt als sakrosankt (lat. sacrosanctus: „unantastbar“). Das heißt: Wer einen Volkstribun körperlich angriff, konnte als Staatsverräter hingerichtet werden. Der Volkstribun bewegte sich daher demonstrativ unbewaffnet und ließ auch nachts die Tür seines Hauses unverschlossen. Die Zahl der Volkstribune variierte im Laufe der Zeit, anfangs waren es nur zwei, seit 449 v. Chr. war ihre Zahl der Volkstribunen auf zehn festgelegt. Die Volkstribunen wurden wie alle römischen Beamten auf ein Jahr gewählt, allerdings nicht von einer Versammlung des gesamten Volkes, sondern nur den Plebejern im
concilium plebis.
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