Ein Visum (im
Deutschen früher auch Sichtvermerk oder Ein- oder Ausreiseerlaubnis) ist ein amtlicher Vermerk, der für das Überschreiten einer
Grenze des ausstellenden Staates erforderlich ist. In den meisten Fällen wird das Visum als Einreisevisum ausgestellt, manche Staaten verlangen auch ein Ausreisevisum oder ein Visum für Reisen innerhalb des Landes. Das Visum kann abhängig von der Rechtsordnung des Ausstellerstaates auch die eigentliche Erlaubnis zum Grenzübertritt oder zum
Aufenthalt im ausstellenden Staat bereits mitenthalten. Ebenso bestimmt die Rechtsordnung des Ausstellerstaates, welche Behörde das Visum erteilt. Zuständige Stelle für die Erteilung von Einreisevisa ist zumeist ein
Konsulat oder die konsularische Abteilung der
Botschaft des jeweiligen Landes. Die Erteilung an einer Grenzübergangsstelle ist in einigen Staaten nur ausnahmsweise zulässig, während sie in anderen Staaten den Regelfall darstellt.
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