Der Begriff Gewalt (eine Bildung des althochdeutschen Verbes verwalten, bzw. waltan – stark sein, beherrschen) bezeichnet von seiner
etymologischen Wurzel her das „Verfügen-können über das innerweltliche Sein“. Der Begriff bezeichnet also ursprünglich und gelegentlich noch heute rein das Vermögen zur Durchführung einer
Handlung und beinhaltet kein Urteil über deren
Rechtmäßigkeit.
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