Die Vierte Gewalt oder Vierte Macht ist ein informeller Begriff für die Presse. Er soll veranschaulichen, dass die Presse die öffentliche Meinung mit prägt und damit auch die Staatsgewalt kontrolliert. Grundlage dieser analogen Begriffsbildung ist die nach dem rechtsstaatlichen Prinzip der Gewaltenteilung beschränkte Staatsgewalt durch Verteilung auf Legislative, Exekutive und Judikative. Im Kontext der liberalen Theorie der Presse, die ihre Blütezeit im 19. Jahrhundert erlebte, wurde die Bezeichnung der Presse als „Vierte Gewalt“ gebräuchlich.
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