Vielvölkerstaat bezeichnet einen Staat, dessen Staatsvolk bewusst aus verschiedenen Völkern, Ethnien und/oder Nationalitäten bestehend konzeptualisiert wird, denen zumeist kulturelle und/oder politische Kollektivrechte zugestanden werden (Eines der bekanntesten Beispiele dafür war Österreich-Ungarn oder das Osmanische Reich). Der Vielvölkerstaat steht im Gegensatz zum Einvolkstaat oder Nationalstaat, bestehend (vornehmlich) aus einem Volk (Nationalität).
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