Verwaltungsgebühr
Die Kapitalanlagegesellschaft erhält für ihre Management- und Verwaltungsleistung einen festgelegten Prozentsatz des Fondsvermögens als Verwaltungsgebühr. Diese Gebühr, die in der Regel zwischen 0,5 und 2 Prozent liegt, wird dem Anleger jedoch nicht separat in Rechnung gestellt, sondern ist im Kursverlauf des Fonds bereits inbegriffen.
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die Verwaltungsgebühr
- administrative fee