Vertragsdauer
Verträge werden für die Dauer von einem bis zu drei Versicherungsjahren geschlossen. Sie verlängern sich stillschweigend um jeweils ein Jahr, soweit sie nicht mit einer Frist von drei Monaten zum Ende des Versicherungsjahres gekündigt werden (§ 13 Abs. 1 MB/KK und MB/KT). Eine längere Bindung als drei Jahre ist generell nicht zulässig. Dies folgt aus § 8 Abs. 2 Satz 3 VVG. Auf das Kündigungsrecht können die Parteien im gegenseitigen Einvernehmen bis zur Dauer von zwei Jahren verzichten.
© 2006
aspect online. Ihr Finanzportal für kostenlose Vergleiche von Versicherungs- und Bankprodukten.
die Vertragsdauer
- contract period
Vertragsdauer
Vertragsdauer
(f) 条约(或合同)有效期
© 2007 EIMC International Limited, Co.