Bei einem Versicherungswechsel bestätigt der Vorversicherer dem Nachversicherer die Vertragsdauer und die dort angefallenen Schäden des
Versicherungsnehmers. Die Versichererwechselbescheinigung (VWB) wird dem neuen Versicherer direkt übermittelt. Unabhängig davon kann der Versicherungsnehmer bei seinem Vorversicherer die Bescheinigung einfordern.
Der Versicherungswechsel muss der Zulassungsbehörde durch Zusendung einer Deckungskarte mitgeteilt werden.