Ein Versicherungsvertrag ist ein
Vertrag, der ein Versicherungsverhältnis, also die Gewährung von
Versicherungsschutz, zum Gegenstand hat. Bei den den Vertrag schließenden Parteien unterscheidet man daher zwischen dem
Versicherungsnehmer, der den Versicherungsschutz erhält, und dem
Versicherer, der ihn gewährt. Versicherungsverträge unterliegen in vielen Ländern, so auch in Deutschland, Österreich und der Schweiz, einem besonderen
Versicherungsvertragsrecht. Wer durch Gewährung von Versicherungsschutz einen Versicherungsvertrag abschließt, betreibt das Versicherungsgeschäft und unterliegt damit als Versicherer besonderen
aufsichtsrechtlichen,
handelsrechtlichen und
gesellschaftsrechtlichen Vorschriften.
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