Versicherungstarif

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Versicherungstarif
Ein Versicherungstarif ist der Tarif eines  Versicherers. Er beschreibt stets nur die Konditionen einer bestimmten Gruppe von gleichartigen Versicherungsverträgen (in der Fachsprache der Versicherungswirtschaft als Produkt bezeichnet), wie sie Versicherungsnehmern bereits bestehender Verträge, sehr selten der Öffentlichkeit, verbindlich angeboten werden. So gibt es z.B. in der Autoversicherung einen Tarif, der für den Fall eines Fahrzeugwechsels vertraglich verbindlich die danach geltenden Konditionen beschreibt. Diese Tarife sind für den Versicherer verbindlich, denn sie werden Vertragsbestandteil. Sie regeln verbindlich nachfolgende Vertragsänderungen. In der Fachsprache der Versicherungswirtschaft werden aber auch ungenau interne Vorgaben für Vertragsabschlüsse als Tarif bezeichnet, obwohl sie den Versicherer nicht nach außen binden. Im Unterschied zu anderen Wirtschaftszweigen stellen Tarife in der Versicherungswirtschaft daher oft nicht ein verbindliches Angebot zum Vertragsabschluss dar, sondern sind nur interne Vorgaben der Geschäftsführung für die von damit Beauftragten abzuschließenden Verträge. Versicherer sind meist in der Entscheidung frei, Verträge zu diesen Tarifen abzuschließen, abzulehnen oder andere Konditionen zu vereinbaren. Hierfür gibt es allerdings rechtliche Grenzen. Normalerweise erstellt ein Versicherer für jedes seiner Produkte einen solchen eigenständigen internen Tarif.
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