Ein Versicherungstarif ist der
Tarif eines
Versicherers. Er beschreibt stets nur die Konditionen einer bestimmten Gruppe von gleichartigen
Versicherungsverträgen (in der
Fachsprache der
Versicherungswirtschaft als
Produkt bezeichnet), wie sie
Versicherungsnehmern bereits bestehender Verträge, sehr selten der Öffentlichkeit, verbindlich angeboten werden. So gibt es z.B. in der
Autoversicherung einen Tarif, der für den Fall eines Fahrzeugwechsels vertraglich verbindlich die danach geltenden Konditionen beschreibt. Diese Tarife sind für den Versicherer verbindlich, denn sie werden Vertragsbestandteil. Sie regeln verbindlich nachfolgende Vertragsänderungen. In der Fachsprache der Versicherungswirtschaft werden aber auch ungenau interne Vorgaben für Vertragsabschlüsse als Tarif bezeichnet, obwohl sie den Versicherer nicht nach außen binden. Im Unterschied zu anderen Wirtschaftszweigen stellen Tarife in der Versicherungswirtschaft daher oft nicht ein verbindliches
Angebot zum
Vertragsabschluss dar, sondern sind nur interne Vorgaben der
Geschäftsführung für die von damit Beauftragten abzuschließenden Verträge. Versicherer sind meist in der Entscheidung frei, Verträge zu diesen Tarifen abzuschließen, abzulehnen oder andere Konditionen zu vereinbaren. Hierfür gibt es allerdings rechtliche Grenzen. Normalerweise erstellt ein Versicherer für jedes seiner Produkte einen solchen eigenständigen internen Tarif.
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