Versicherungssumme
Als Versicherungssumme bezeichnet man im Versicherungsrecht den Betrag, der durch eine
Versicherungspolice im Höchstfall abgedeckt ist.Im Bereich der Schadenversicherung spricht man von der Deckungssumme. Schäden werden also nur bis zu dieser Höhe vom Versicherer reguliert. Reicht die Deckungssumme nicht aus, spricht man von einer
Unterversicherung.Bei
Lebensversicherungen bezeichnet die Versicherungssumme den Betrag, zu dessen Leistung im Versicherungsfall sich der Versicherer mit Vertragsabschluss verpflichtet hat. Die tatsächliche Versicherungsleistung umfasst neben der Versicherungssumme außerdem noch die
Überschussbeteiligung.
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Versicherungssumme
Deckungssumme / Versicherungssumme
In der
Kfz-Haftpflichtversicherung kann der
Versicherungsnehmer in der Regel wählen zwischen:
Gesetzlicher Mindestdeckung
50 oder 100 Mio Euro Deckung
Die gesetzlichen Deckungssummen betragen z. Zt.:
2,5 Mio EUR für Personenschäden
500 000 EUR für Sachschäden
50 000 EUR für Vermögensschäden
Die 50 oder 100 Mio Euro Deckung gilt pauschal für Personen-, Sach- und Vermögensschäden. Die Deckungssumme ist jedoch auf eine bestimmte Summe je geschädigte Person begrenzt. Die Summen liegen je nach Gesellschaft zwischen 6,5 Mio und 10 Mio Euro.
Es ist empfehlenswert, für einen geringen Aufpreis die 50 oder 100 Mio Euro Deckung zu wählen, da diese eine wesentlich höhere Sicherheit gewährleistet.
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Versicherungssumme
Versicherungssumme
(f) (保险公司应偿付的)保险金
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