Versicherungsteuer (Deutschland)
Neben der amtlichen Form der Finanzbehörden (Versicherungsteuer) ist auch die
grammatikalisch korrekte Form mit
Fugen-s (Versicherungssteuer) gebräuchlich, aber in Fachkreisen nicht üblich. Die Versicherungsteuer ist eine
Verkehrsteuer. Hierbei werden Prämien- oder Beitragszahlungen aus sämtlichen Versicherungsverträgen besteuert.
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Versicherungssteuer
Die Versicherungssteuer beträgt für die Privatfaftpflichtversicherung z.Zt. 16 %.
Unsere ausgewerteten Beiträge verstehen sich alle inkl. Versicherungssteuer.
Im Gegensatz zu den übrigen Versicherungszweigen unterliegen die Beiträge in der Kranken- und Lebensversicherung nicht der Versicherungssteuer.
Die Versicherungssteuer beträgt für die Kraftfahrtversicherung z.Zt. 16 % und ist in den Prämien bereits enthalten.
Die in den Vergleichen von aspect online ermittelten Beiträge verstehen sich alle inkl. Versicherungssteuer.
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