Als Versicherungsbeitrag oder auch veraltet bzw. noch im gewerblichen Geschäft und im
Versicherungsvertragsgesetz (VVG) Versicherungsprämie bezeichnet man eine Geldsumme, die als Gegenleistung für den
Versicherungsschutz an einen
Versicherer bezahlt wird (vgl. § 1 VVG).Höhe, Häufigkeit und Fälligkeit der Beitragszahlung wird im
Versicherungsvertrag vereinbart. Die Häufigkeit kann einmalig (Einmalbeitrag) oder periodisch (vielfach als Jahres- oder Monatsbeitrag, aber auch als Halb- oder Vierteljahresbeitrag, wobei für unterjährige Zahlweise ein Zuschlag meist in Form eines Anteils des Jahresbeitrags als Gebühr für die häufigere Beitragszahlung und Zinsausgleich für die spätere Fälligkeit von Beitragsteilen enthalten ist). Die Beitragszahldauer periodisch zu entrichtender Beiträge kann kürzer als die Versicherungsdauer sein (abgekürzte Beitragszahlung). In manchen Fällen sind Höhe, Häufigkeit oder Fälligkeit der Beitragszahlung nicht vertraglich bestimmt, sondern können in einem gewissen Rahmen vom
Versicherungsnehmer selbst bestimmt werden. In dem Fall sind allerdings auch die dafür erworbenen Ansprüche gegen den Versicherer hiervon abhängig.
Mehr unter Wikipedia.org...