Versicherungsbeginn /Versicherungsende
Der Vertrag beginnt ab dem vereinbarten Tag, jedoch nicht vor Zugang des Versicherungsscheins und Zahlung der Erstprämie. Die vorläufige Deckung bleibt davon unberührt.
Der Kfz-Versicherungsvertrag ist ein Jahresvertrag, der stillschweigend um ein Jahr verlängert wird, wenn einer der Vertragspartner den Vertrag nicht vorzeitig kündigt.
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