In der Kraftfahrtversicherung sind folgende Personen versichert:
der
Versicherungsnehmer der
Fahrzeughalter (in der Regel die Person, auf deren Namen das Fahrzeug zugelassen wurde)
der Eigentümer (evtl. Bank, Leasinggeber etc.)
der Fahrer (die Person, die das Fahrzeug führen darf, z.B. der Ehepartner oder ein Freund)