Verpfändung
Eine Verpfändung erfolgt durch Einigung zweier Parteien, dass ein
Pfandrecht bestehen soll, und Übergabe des Faustpfands, also des zu verpfändenden Gegenstandes. Durch die Übergabe wird der Pfandgläubiger
Besitzer, aber nicht
Eigentümer der verpfändeten Sache. Kann der Pfandschuldner später nicht bezahlen, geht das Pfand ins Eigentum des Gläubigers über.
Mehr unter Wikipedia.org...
Verpfändung
Der
Versicherungsnehmer kann alle Rechte und Ansprüche aus seinem Lebensversicherungsvertrag zur Sicherung einer gegen ihn gerichteten Forderung an einen Gläubiger verpfänden. Dieses Rechtsgeschäft muss dem
Versicherer angezeigt werden. Der
Pfandgläubiger ist berechtigt, sich aus diesen Ansprüchen zu befriedigen.
© 2006
aspect online. Ihr Finanzportal für kostenlose Vergleiche von Versicherungs- und Bankprodukten.
Verpfändung
Verpfändung
(f) -en → verpfänden
© 2007 EIMC International Limited, Co.
Pfand
Pfand, Unterpfand, Verpfändung