Vermietung von Wohnräumen
Nach den AHB ist eine Abvermietung von mehr als drei Wohnräumen zuschlagpflichtig. Dieser Zusatz regelt, daß beitragsfrei auch eine größere Zahl von Räumen ohne Zuschlag vermietet werden darf. Manche Versicherer schließen auch die Vermietung einer Einliegerwohnung in einer selbstgenutzten Immobilie im Inland ein.
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